In, um und um Kirchheim herum sind wir steinreich. Diesen Schatz möchten viele heben und deswegen geht es im Gemeinderat immer wieder um Anträge einer Abgrabungsgenehmigung. So lag auch in der Sitzung im September ein Antrag der Firma Gandl vor, es geht um eine Fläche, die ca. auf halber Strecke zwischen Kirchheim und Gaubüttelbrunn direkt an der Ortsverbindungsstraße liegt.
Uns geht es um ein gutes Miteinander der Bevölkerung und der Steinbruchbetriebe und natürlich auch der Natur und der Umwelt! Die endgültige Genehmigung erteilt das Landratsamt, aber wir als Gemeinde können Vorgaben machen, die uns wichtig sind. Nachdem ich vor einigen Wochen schon bei einer Genehmigung darauf gedrungen habe, dass der Wasserhaushalt Beachtung finden muss, habe ich mich gefreut, dass diese Auflage schon gleich enthalten war.
Der Gemeinderat hat dem Antrag auf Abgrabungsgenehmigung unter folgenden Bedingungen zugestimmt:
- Eine Vereinbarung über den Ausbau, den Unterhalt und die Wiederherstellung der Feldwege auf den gemeindeeigenen Wegen (Verlängerung des Renninger Wegs) ist abzuschließen. Sollte diese nicht abgeschlossen werden, wird die Erschließung des Vorhabens als nicht gesichert angesehen.
- Die Erteilung der Abgrabungsgenehmigung sollte auf 10 Jahre befristet werden.
- Der Verbringung von Abraum in andere, nicht direkt anliegende Steinbrüche wird nicht zugestimmt.
- Die Ausweisung der Biotopfläche darf nur den Grundstücken der Vorhabenträgerin erfolgen, bzw. mit dem Nachweis, dass bei den Grundstücken die sich nicht im Eigentum der Vorhabenträgerin befinden, die Möglichkeit der Herstellung der Biotopflächen verbindlich nachgewiesen ist.
- Die rechtmäßige Nutzung der Wege für die Erschließung des Vorhabens, welche sich nicht im Eigentum der Antragstellerin befinden, sind vor der Erteilung der Abgrabungsgenehmigung in geeigneter Form nachzuweisen. Sollte diese nicht abgeschlossen werden, wird die Erschließung des Vorhabens als nicht gesichert angesehen.
- Als Absturzsicherung wird die Errichtung eines Zaunes im Schutzstreifen entlang der Ortsverbindungsstraße zugestimmt. Die Errichtung von Blocksteinen oder Schutzwall wird nur bis zu einer Höhe von 0,5 m zugestimmt. Die Bepflanzung des Schutzwalles ist zudem auf niedrigem Niveau zu halten (max. 0,5 m Wuchshöhe). Es ist von der Vorhabenträgerin nachzuweisen, dass durch die Absturzsicherung und den Schutzwall keine für den Verkehr auf der Ortsverbindungsstraße nachteiligen Sichtbeeinträchtigungen ergeben.
- Das anfallende Grundwasser und Oberflächenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu belassen, dort zu verwenden und einer Versickerung zuzuführen. Das Wassermanagement ist im Verfahren nachzuweisen.
- Die vor dem Abbau vorhandenen Bodenstrukturen (Schutzgut Boden/Acker) sind im Zuge der Auffüllungen möglichst wieder herzustellen. Im Verfahren ist nachzuweisen, in welcher Form und mit welchem Material der notwendige Massenausgleich zwischen Abbaumaterial und Auffüllung erfolgen soll, damit die Flächen in gleichen Höhen wie im Bestand wiederhergestellt werden können. Diese Wiederherstellung wird wegen des Landschaftsbilds gefordert, einem Absenken des Höhenniveaus wird nicht zugestimmt.
Der Abtransport der Steine soll nicht über die Ortsverbindungsstraße erfolgen, sondern über Flurwege in das nahe gelegene Werk.
Die 8. Bedingung geht mir nicht weit genug. Ich finde es sehr wichtig, dass 2-3 m unter der späteren Oberfläche eine wasserundurchlässige Schicht eingebracht wird, damit das Wasser nicht im Abraum versickert und der Boden darüber nicht austrocknet. Diese Schicht muss sich an die wasserführenden Schichten das gewachsenen Bodens der Nachbargrundstücke anschließen. Material für so eine Schicht (Lehm/Ton, Blauletten o.ä.) fällt normalerweise beim Abgraben an. Natürlich ist so eine Verfüllung etwas aufwändiger, aber für den Wasserhaushalt unseres Bodens unerlässlich!
An vielen Abbruchkanten der Steinbrüche kann man gut die wasserführenden Schichten erkennen: dort wachsen Bäume oder Sträucher, im Winter bilden sich Eiszapfen oder man sieht ganz einfach, dass es nass ist und tropft. Dieses Wasser gilt es zu schützen und im Boden zu behalten! Es darf nicht abgepumpt und in den nächsten Bach geleitet werden!
Rund um den geplanten Steinbruch befinden sich Ausgleichsflächen der Flurbereinigung Gaubüttelbrunn. Ich hoffe sehr, dass diese durch den Abbau nicht geschädigt werden. Vor allem die große Fläche mit den Hecken und die kleine mit den zwei Bäumen liegen direkt an den Wegen für den Abtransport der Steine.
Fazit: Wir haben dem Antrag zugestimmt, denn wir wünschen uns, dass alle, die in Kirchheim/Gaubüttelbrunn leben oder arbeiten, respektvoll miteinander umgehen. Wir werden darauf achten, dass die Auflagen eingehalten werden, und auch bei zukünftigen Projekten darauf drängen, dass der Wasserschutz eine stärkere Rolle spielt!
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